Psychotherapie
Was ist Psychotherapie?
Unter Psychotherapie versteht man eine umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozialen oder psychosomatischen Beschwerden und seelischen Leidenszuständen mit wissenschaftlich etablierten Methoden. Sie dient der Milderung oder Heilung von Symptomen, bietet Hilfe in Lebenskrisen und unterstützt dabei, krankmachende Verhaltensweisen, Denkmuster oder Einstellungen zu ändern.
Darüber hinaus kann Psychotherapie im Sinne von Selbsterfahrung die persönliche Entwicklung und Reifung unterstützen, Gesundheit und Lebensfreude steigern und die Lebensqualität insgesamt verbessern.
Der Verlauf und die Gestaltung einer Psychotherapie ist stets individuell an die Bedürfnisse und Persönlichkeit des Klienten /der Klientin angepasst. Ziele werden gemeinsam besprochen und können sich im Laufe der Therapie auch wandeln. In diesem Sinne werden Problemlösungen und mögliche Veränderungen nicht vom Therapeuten vorgegeben, sondern in Zusammenarbeit gesucht. Basis hierfür ist ein vertrauenvolles und angenehmes Ambiente sowie eine gelungene Beziehung.
Die Vertraulichkeit der in einer Therapie besprochenen Inhalte ist gewährleistet und in Form der Verschwiegenheitspflicht auch gesetzlich geregelt:
§ 15. PThG Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Wichtig für den Erfolg einer Psychotherapie ist der grundlegende Wunsch, etwas zu verändern und sich mit eigenen Gefühlen und Erleben zu beschäftigen.
Was sind Anlässe für eine Psychotherapie?
Die folgende Liste dient als Beispiel für Probleme, die durch Psychotherapie verbessert werden können und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Belastende Umbruchsituationen
- Krankheitsgefühl und Schmerzen ohne organische Ursachen
- Panikattacken, Herzrasen und Angstzustände
- Einschränkung des Soziallebens durch Ängste und Spannungen
- Negative, plagende Gedankenkreise, Selbstmordgedanken
- Beziehungs- und Kontaktprobleme
- Überforderung in Familie, Beruf, Alltag
- Antriebslosigkeit, Lustlosigkeit, Verlust der Lebensfreude
- Traurigkeit, Einsamkeit
- Sucht und Abhängigkeit, häufiger Gebrauch von Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmittel
- Zwangsgedanken und -handlungen
- gefühlte Hindernisse bei der Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten und Potentiale
- Probleme in der Sexualität
- Entscheidungsschwierigkeiten und -ängste
- Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern, Probleme in der Schule
In welchem Rahmen wird eine Psychotherapie abgehalten?
Je nach Problemstellung eignen sich neben Einzeltherapien auch Gruppen-, Paar- und Familientherapien, vor allem wenn ein Problem und dessen Bewältigung mehrere Personen involvieren.
Die Dauer einer einzelnen Sitzung ist von dem jeweiligen Setting abhängig. Meist werden in Einzeltherapien Einheiten von 50 Minuten abgehalten, bei Paar- und Familientherapien dauert eine Sitzung üblicherweise 90 Minuten.
Wie lange und mit welcher Häufigkeit eine Psychotherapie durchgeführt wird, ist ebenso variabel und hängt von der Problematik, dem Therapieziel und -erfolg sowie der psychotherapeutischen Schule ab.
In Österreich sind 23 verschiedene Schulen der Psychotherapie anerkannt. Eine ausgiebige Beschreibung finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Gesundheit [1].
Informationen zu den in unserer Praxis angebotenen Therapieverfahren finden Sie in den weiteren Unterpunkten.
Bezuschussung der Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkassa
Voraussetzung für eine Bezuschussung der Kosten durch die Krankenkassa ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung, da die Sozialversicherung nur eine Krankenbehandlung finanziert. Wird eine solche vom Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin festgestellt, ist außerdem eine ärztliche Untersuchung notwendig. Diese kann bei einem Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann und dient der Abklärung von körperlichen Erkrankungen, welche an den psychischen Symptomen beteiligt sein könnten. Die meisten Krankenkassen bezuschussen eine Sitzung von 50 Minuten Dauer mit € 28,00. Bei Paar- und Familientherapien ist zu berücksichtigen, dass der Antrag auf Kostenzuschuss nur von einer der beteiligten Personen gestellt werden kann.
(Quelle: angelehnt an "Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht" des Bundesministeriums für Gesundheit – Download als PDF)