Rahmenbedingungen

Üblicherweise arbeiten wir in 50 Minuten Einheiten, bei Paar- oder Familienterminen können bei Bedarf auch Doppeleinheiten vereinbart werden.

Alles was Sie hier sagen oder tun werden bleibt vertraulich. Wir sind diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden, auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen, Angehörigen usw. (siehe §15 Psychotherapiegesetz)

Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu uns kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, erlauben wir uns, Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu machen.

Psychotherapie kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung dürfen und werden wir Sie nicht behandeln.

Wir sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z.B. Beginn und Ende der Psychotherapie, Empfehlungen bezüglich Konsultationen anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens, u. ä.). In diese dürfen Sie jederzeit Einsicht nehmen.

Wir sind gerne bereit Ihnen über Art und Dauer der Psychotherapie, sowie über geplante Abstände zwischen den Gesprächen Auskünfte zu geben.

Über das vereinbarte und bezahlte Honorar erhalten Sie eine Rechnung.

Derzeit können Sie bei Ihrer Krankenkasse in bestimmten Fällen eine teilweise Rückvergütung (zur Zeit € 28,00) Ihrer Ausgaben für Psychotherapie bekommen.

Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte Absage (spätestens 48 Stunden vorher) befreit Sie von dieser Verpflichtung. Bei Zu-Spätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

Falls Sie noch Fragen haben, beantworten wir sie gerne.